Abmessungen von Bahnsteigen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2016, 11:23 Uhr
Richtmaße für die Abmessungen von Bahnsteigen und Laderampen
Diese Planungshilfe enthält Richtmaße für die Abmessungen von Bahnsteigen und Laderampen bei der Nachbildung von Regel- und Breitspurbahnen nach deutschen Vorbildern. Wenn Sie Bahnhöfe bzw. Bahnsteige als Gleis begleitende Objekte ausführen, so empfehlen wir für die einzelnen Bahnsteig-Module eine Länge von 60m, die der Standard-Länge eines EEP-Gleises entspricht. Die vorgeschlagene Länge hat in erster Linie damit zu tun, dass die elektrifizierten Gleise ein vorbildgerechtes Kettenwerk der Fahrleitung abbilden, wohingegen kürzere Module sehr unrealistisch wirken. Beim Aufbau von Inselbahnsteigen - welche zwei oder mehr Gleise aufweisen - empfiehlt es sich die Richtung und Orientierung der Gleise gegenläufig auszuführen (z.B. das erste Gleis von rechts nach links und das zweite von links nach rechts), was die Verbindung der einzelnen Bahnsteig-Module in EEP erleichtern wird. Die gegenläufige Richtung der Gleise bei Bahnsteigen bietet zudem den Vorteil, dass das komplette Modell um 180° gedreht werden kann und die Gleise dennoch ganz unproblematisch einrasten, weil bei dieser Kombination immer ein Gleisanfang mit einem Gleisende verbunden wird.
Bahnsteig- und Laderampenhöhen beim Vorbild
Die Bahnsteighöhe bezeichnet die Höhe des Bahnsteigs (Zugangsplattform parallel zum Gleis), die ebenso wie die Fahrzeugbodenhöhe <b>ab Schienenoberkante "SO" gemessen wird. Um den bequemen und sicheren Zustieg zu ermöglichen, sind die Bahnsteige je nach Strecke um bis zu etwa einen Meter erhöht. Die genauen Bahnsteighöhen richten sich nach den überwiegend eingesetzten Fahrzeugen sowie den angewendeten gesetzlichen Regelungen. Nach allgemeiner Regelung soll die Höhe der ersten Trittstufe beziehungsweise des Fahrzeugbodens gleich oder höher als die Bahnsteighöhe des Haltepunktes sein. In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 380 mm bis maximal 960 mm fest. Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen demnach in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante (sowohl bei S-Bahnen als auch im Regioverkehr) gelegt werden; Höhen von unter 380 mm und über 960 mm sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich S-Bahnen halten, sollen auf eine Höhe von 960 mm über Schienenoberkante gelegt werden.
Bei Neu- oder Umbauten von S-Bahn-Bahnsteigen ist ein Sicherheitsraum unter dem Bahnsteig vorgeschrieben. Dieser muss mindestens 700 x 700 mm groß sein.
Bahnsteigarten und Bahnsteigbreiten beim Vorbild
Außenbahnsteige, gegenüberliegend
Außenbahnsteige, versetzt
Bahnsteigbreite min. 2500 mm bei Außenbahnsteigen
Zwischenbahnsteige (einseitige Nutzung)
Bahnsteigbreite min. 6000 mm
Inselbahnsteige (beidseitige Nutzung)
Bahnsteigbreite (Zugang am Ende) min. 9000 mm
Bahnsteigbreite (Zugang in der Mitte) min. 10800 mm
Datei:Inselbahnsteige 10800mm.gif