Signalnormen
Hauptsignale
Aufstellung im Normalfall rechts neben oder in der Mitte über dem zugehörigen Gleis. Ist dort keine Aufstellung möglich, wird zusätzlich das Kennzeichen K2 (Schachbrettafel) benutzt.
Der Regelabstand der Signale vom Gleis beträgt bei Hauptbahnen 3,1 m (Gleismitte bis Mastkante) und bei Nebenbahnen, Bahnhofs- und Anschlußgleisen 2,2 m. Zwischen zwei Streckenhauptgleisen genügt ein Abstand von 2,2 m beiderseits. Kann dieser Abstand nicht mit vertretbarem Aufwand eingehalten werden, so werden für Haupt- und Vorsignale Ausleger oder Brücken eingesetzt, so daß das Signal über der Gleismitte angeordnet wird.
Bei Formsignalen befindet sich der Flügeldrehpunkt des obersten Signalflügels 8-10 m über der Schienenoberkante.
Vorsignale
Aufstellung im Normalfall rechts neben dem Gleis, wobei sich die Scheibe bei Formsignalen in Augenhöhe des Lokführers befindet. Der Abstand zum Hauptsignal hängt vom Bremsweg ab und beträgt normalerweise bei Hauptbahnen 1000m und bei Nebenbahnen 750m. Das Vorsignal ist mit dem Hauptsignal derart verbunden, daß entweder beide Signale die Stellung gleichzeitig ändern oder daß die Signale Vo2, Vz2 und Vz3 erst gegeben werden können, wenn das Hauptsignal den entsprechenden Signalbegriff zeigt. Der Standort des Vorsignals ist durch das Kennzeichen K3o bzw. K3z bezeichnet und wird durch die Vorsignalbaken K4 angekündigt.